Rangrücktritt
Bei einem sogenannten "nachrangigen" Darlehen erklärt der Darlehensgeber für den Fall der Insolvenz des Unternehmens, dass er bei der Verteilung der Insolvenzmasse mit seiner Forderung hinter alle anderen Gläubiger zurücktritt.
Mit dieser Erklärung wird das gegebene Darlehen zu Quasi-Eigenkapital. |