Stille Gesellschaft
Eine stille Beteiligung bleibt in der Regel anonym und wird nicht in das Handelsregister eingetragen. Bei einer solchen Beteiligung werden eine feste Laufzeit, ein fester Zins und ggf. erfolgsabhängige Bestandteile vertraglich vereinbart.
Die typische stille Gesellschaft partizipiert am Gewinn oder am Verlust des Unternehmens.
Eine atypische stille Beteiligung ist dann gegeben, wenn der Kapitalgeber nicht nur am Gewinn oder Verlust, sondern am Gesamtgeschäftsvermögen und damit am Vermögenszuwachs (Stille Reserven) beteiligt ist. |