Beleihungsgrenzen
Die Grundlage der bankseitigen Akzeptanz von Sicherheiten ist der "Beleihungswert". Das ist der Wert, den die Bank für Gegenstände oder Rechte ansetzt. Dieser Beleihungswert wird mit einem Faktor multipliziert und ergibt die "Beleihungsgrenze".
Bis zu diesem Betrag wird von der Bank die Sicherheit als Deckung des Kredits anerkannt.
Beispiele:
Sicherheiten Beleihungsgrenze in % Maßstab
Immobilien 60 - 80 Sach- oder
Ertragswert
Lebensversicherung 80 Rückkaufswert
Forderungen 50 Nennwert
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