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Beleihungsgrenzen

Beleihungsgrenzen

Die Grundlage der bankseitigen Akzeptanz von Sicherheiten ist der "Beleihungswert". Das ist der Wert, den die Bank für Gegenstände oder Rechte ansetzt. Dieser Beleihungswert wird mit einem Faktor multipliziert und ergibt die "Beleihungsgrenze".

Bis zu diesem Betrag wird von der Bank die Sicherheit als Deckung des Kredits anerkannt.

 

Beispiele:

 

Sicherheiten            Beleihungsgrenze in %          Maßstab

 

Immobilien                      60 - 80                      Sach- oder

                                                                   Ertragswert

Lebensversicherung             80                         Rückkaufswert

Forderungen                       50                         Nennwert

 

  



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