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Nachrangkapital

Nachrangkapital

Das Nachrangkapital kommt in der Bilanz auf der Passivseite vor. Dieser Posten gehört zu den Verbindlichkeiten. Es heißt Nachrangkapital, da es einen wesentlichen Unterschied zu den "normalen" Schulden des Unternehmens besitzt.

 

Im Falle einer Insolvenz oder der Liquidation dürfen die nachrangigen Verbindlichkeiten erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt werden.



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