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Bundesprogramm Beratungsförderung für KMU News vom 25.04.2007Bundesprogramm Beratungsförderung für KMU
Das Bundesarbeitsministerium finanziert das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen“, das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durchgeführt wird. Maximal 1500 Euro können sich Firmeninhaber nachträglich für Beratungsleistungen durch Experten erstatten lassen, sagt Michaela Wedekind vom BAFA. Dabei würden 50 Prozent des Beratungshonorars für Existenzgründer und 40 Prozent des Honorars für allgemeine Betriebsberatung übernommen, in jedem Fall gelte die Obergrenze von 1500 Euro.
Die Verlängerung der Beratungsförderung des Bundes wurde am 21.11.2006 veröffentlicht und gilt bis 30.06.2008.
Gegenstand der Förderung
Allgemeine Beratungen, Existenzgründungsberatungen, Existenzaufbauberatungen, Umweltschutzberatungen.
Antragsberechtigte
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freie Berufe im Rahmen vorgegebener Umsatzgrenzen, Tabellen und Existenzgründer.
Art und Höhe der Förderung
Zuschüsse zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Höchstzuschuss bei Existenzgründungen 50% max. 1.500,00 Euro, bei Existenzaufbauberatungen (innerhalb von 3 Jahren nach Gründung) 50 % max. 1.500,00 Euro und bei allen übrigen Beratungen 40 % max. 1.500,00 Euro.
Bei Existenzaufbauberatungen und allgemeinen Beratungen hat jedes Unternehmen ein Beratungskontingent von jeweils insgesamt 3.000,00 Euro im Rahmen der Laufzeit der Richtlinien.
Die Beratungen müssen den Richtlinienanforderungen genügen.
Die Förderung erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
Entscheidungsgrundlage
Richtlinie über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen vom 17. Dezember 2004 (BAnz. 249 S. 24739) in der geänderten Fassung vom 9. November 2006 (BAnz. 218 S. 7017).
Die Zuwendungen für allgemeine Beratungen, Existenzaufbau und Umweltschutzberatungen werden als „De-minimis“-Beihilfen gewährt.
Antragsfrist / Antragstellung / Ansprechpartner
Zuschussanträge sind nur bei einer der zugelassenen Leitstellen einzureichen.
Der Zuschuss ist 3 Monate nach Abschluss der Beratung und Zahlung der Beratungskosten zu beantragen.
Die Antragstellung kann durch ein elektronisches Antragsformular (kostenlos) www.berufsfoerderung.net oder auf einem vollständig ausgefüllten Original-Vordruck (kostenpflichtig) erfolgen, der beim Bertelsmann-Verlag erhältlich ist (Telefon: 05 21 / 91 10 10, Bestellnummer: 1201006B, Kostenpunkt: drei Euro je Antrag plus Versandkosten).
Dem Antragsformular ist der Beratungsbericht, die Beraterrechnung und der Kontoauszug des Anragstellers als Zahlungsnachweis beizufügen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Leitstellen sowie bei der Bewilligungsbehörde:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Str. 29 - 35
65760 Eschborn
Tel.: 06196 908-570
Fax: 06196 908-800
E-Mail: Kontaktformular
Für Fragen empfiehlt sich das Info-Telefon des BAFA.
Folgende informative Links:
www.berufsfoerderung.net
www.bafa.de
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